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   BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08   

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https://dejure.org/2008,35142
BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,35142)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,35142)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 3 StR 179/08 (https://dejure.org/2008,35142)
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  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dabei muss es sich aber um ein Beweismittel handeln, dessen Inanspruchnahme von vorn herein gänzlich aussichtslos wäre, so dass sich die Erhebung des Beweises in einer reinen Förmlichkeit erschöpfen müsste (vgl. BGH StV 1997, 338).
  • BGH, 08.11.1983 - 5 StR 673/83

    Zurückweisung eines Hilfsbeweisantrages wegen Ungeeignetheit des Beweismittels

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 08.10.1986 - 2 StR 432/86

    Beweisantrag - Ablehnung - Beweismittel - Ungeeignetheit - Zeuge - Innere

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
  • BGH, 22.12.1988 - 2 StR 685/88

    Erfordernis der Eingehung auf den Inhalt eines Beweisantrags im Rahmen der

    Auszug aus BGH, 24.01.2008 - 3 StR 179/08
    Dies trifft auf einen Zeugen, der zu Vorgängen aussagen soll, die sich im Innern eines anderen Menschen abgespielt haben, jedenfalls dann nicht zu, wenn er äußere Umstände bekunden kann, die einen Schluss auf die inneren Tatsachen ermöglichen (vgl. BGH StV 1984, 61; 1987, 236, 237; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 5).
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